Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil vom 30. März 2017 zum sogenannten #filesharing eine Entscheidung getroffen, die nicht überraschend ist, in der Begründung jedoch durchaus interessant. Filesharing Bei dem sogenannten #filesharing handelt es sich um Aktionen in Internet-Tauschbörsen, wobei urheberrechtlich geschützte Dateien im world wide web heruntergeladen, zeitgleich jedoch im Netz auch wieder angeboten werden, wobei sich User in der Regel dessen oft nicht bewusst sind....