Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse, welche durch die Ehe, die Lebenspartnerschaft oder die Verwandtschaft entstehen. Außerhalb der Verwandtschaft behandelt das Familienrecht auch die Vormundschaft, die Pflegschaft und die rechtliche Betreuung.
Eine entscheidende Rolle spielt das Familienrecht bei Eheschließungen und Scheidungen. Hier sind die wichtigsten Bereiche sicherlich das eheliche und das lebenspartnerschaftliche Güterrecht sowie die Regeln zum Unterhalt und Versorgungsausgleich nach der Scheidung oder nach der Auflösung der Lebenspartnerschaft.
Unterhaltspflichten innerhalb der Verwandtschaft, zwischen Eltern und Kindern sowie das Abstammungsrecht werden ebenfalls durch das Familienrecht geregelt.
Rechtsanwalt Jens Schnelle
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